Galgen Straßburg
PositionLand/Region Kärnten, Bezirk Sankt Veit an der Glan, Gemeinde Straßburg
33 N 451194 / 5194387 UTM/WGS84
BeschreibungObjektbeschreibung
Zwei rechteckige, aus verputzten Bruchsteinen bestehende Säulen bilden den Rest des ehemaligen, mittelalterlichen1 Hochgerichts bei Straßburg. Obwohl unter Denkmalschutz gestellt, wird das Bauwerk nicht gepflegt und es wurden keine Maßnahmen zur Verhinderung von Verwitterung ergriffen. Die westliche Säule ist bereits deutlich abgewittert und um rund einen Meter kürzer als die andere. Zwischen und neben den Galgenpfeilern befinden sich auffällige große Gruben bzw. Mulden im Waldboden, deren Herkunft ungeklärt ist. Rechtlich genießt das Denkmal Schutz gemäß §2a.2

Historischer Kontext
Das Landgericht Straßburg gehörte früher zum Immunitätsbereich des Bistums Gurk: laut einem gefälschten Privileg bestätigte König Heinrich IV. am 2. Jänner 1072 angeblich das durch den Salzburger Erzbischof Gebhard gestiftete Bistum und verbot jede Einmischung in die Gerichtsbarkeit von außen, außer bei einer Bluttat oder Diebstahl. 1277 bestätigte König Rudolf I. die Fälschung und 1280 verlieh er dem Gurker Bischof Johann I. auch die Blutgerichtsbarkeit. Straßburg bildete sodann ein freies Gericht, zu dem die unfreien Gerichte Grades und Albeck gehörten, die ihre Delinquenten zur Ausübung der Folter oder einer Hinrichtung nach Straßburg zu überstellen hatten. Ein Landrichter erscheint zum ersten Mal in der Urkunde vom 14. November 1326. Später schieden die Landgerichte Albeck und Grades aus und wurden selbstständig. 1577 wurde von Erzherzog Karl von Innerösterreich eine neue Gerichtsordnung erlassen und als Folge die Landschranne mit einem kaiserliche Bannrichter in St. Veit eingerichtet. Die Beweisaufnahme wurde fortan vom Bannrichter im jeweiligen Landgericht durchgeführt, das Urteil jedoch in St. Veit beraten und gefällt. Danach kehrte der Bannrichter nochmals ins Landgericht zurück um das Urteil dort zu veröffentlichen, auch eine Exekution fand gegebenenfalls vor Ort statt. Durch Kaiser Karl VI. schließlich wurde den Gurker Bischöfen das Recht auf Todesurteile gänzlich entzogen.3 Zum Tode Verurteilte wurden im Schloß Straßburg, dem Landgerichtssitz, im sogenannten Faulturm - der Name sagt bereits einiges über die Haftbedingungen aus - inhaftiert. Am Hinrichtungstag wurden die Delinquenten über die Arme-Sünder-Stiege, von der noch Teile erhalten sind, von der Burg hinunter zur Lorettokapelle gebracht, wo vor der "Schwarzen Madonna" eine letzte Messe gehalten wurde. Weiter ging es zum Hochgericht außerhalb des Ortes, wo die Exekution vollzogen wurde.4 Am 3. September 1664 wurden zwei Bettler, Peter und Lorenz, wegen "Zauberei" verurteilt, in Folge mit dem Schwert geköpft und anschließend verbrannt. Aus den Verhörprotokollen geht hervor, daß der 32 Jahre alte Lorenz N. gestanden habe seit rund 15 Jahren ein Zauberer zu sein, sich dem Teufel verschrieben und dafür eine schwarze Zaubersalbe erhalten zu haben. Er habe mit dem Teufel, der ihm in Form eines "Dirndls" erschienen war, Geschlechtsverkehr gehabt und wäre mit anderen Hexen und Zauberern an die 100 Mal durch die Luft geflogen und habe dabei Hagelschauer hervorgerufen.5 Für den 13. November 1679 ist die Hinrichtung eines Brandstifters mit dem Schwert belegt.6

Standort und Lage
Das Bauwerk lag zentral im Landgerichtsbezirk, nahe der Grenze des Burgfrieds des Stadtgerichts Straßburg.7 Es befindet sich am östlichen Ausläufer des östlich von Straßburg gelegenen Galgenbichls auf der südlichen bzw. der B93 zugewandten Seite. Man kann den Galgen vermutlich am besten erreichen, wenn man den im Norden des Ortes Mellach in Richtung des Galgenberges nach Westen führenden Weg nimmt. Das Bauwerk ist in einem dichten, schwer durchdringbaren Wald gelegen, weder über einen Weg erreichbar noch markiert und daher ohne satellitengestützte Navigation nur schwer zu finden.
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1 [DehioK; S. 935]
2 [BDAK; S. 85]
3 [Melis71, S. 42f], [LGKE4-1; S. 130ff, S. 133]
4 [Messn97; S. 104]
5 [Melis71, S. 44]
6 [Hartw77; S. 15]
7 [LGK; Blatt 25], hier ist der Galgen zwar eingezeichnet, nach den Mäandern des Flusses Gurk zu schließen jedoch etwas zu weit westlich. Im östlichen Zipfel des Landgerichtssprengels, ungefähr fünf Kilometer östlich vom hier beschriebenen Objekt, etwa zwischen den Ortschaften Hackl und Hirt und direkt an der Grenze zum Landgericht Althofen, befand sich zu einer früheren Zeit (siehe [LGKE4-1; S. 133]) das Hochgericht.

Literatur: [DehioK; S. 935]; [Hartw77; S. 239]

Siehe auch: Faulturm Straßburg
Siehe auch: Arme-Sünder-Stiege Straßburg
Siehe auch: Loretto-Kapelle Straßburg
Bilder/Plan
17.09.201017.09.2010Planskizze

© Stefan Lefnaer 14.03.2015